Nachweis über die notwendige Eignung, Feststellungen zu treffen, ob informationstechnische Maßnahmen im Rahmen des Krankenhauszukunftsfonds, die Voraussetzungen für die Gewährung von Fördermitteln nach § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 6, 8 und 10 KHSFV und dem Krankenhausfinanzierungsgesetzes erfüllen

Für Beratung und Beschaffung haben wir bei fusic natürlich auch immer Förderprogramme im Blick. Gerade haben wir die Berechtigung für Beratung zum Krankenhauszukunftsfonds erhalten und damit den Nachweis über die notwendige Eignung, Feststellungen zu treffen, ob informationstechnische Maßnahmen im Rahmen des Krankenhauszukunftsfonds, die Voraussetzungen für die Gewährung von Fördermitteln nach § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 6, 8 und 10 KHSFV und dem Krankenhausfinanzierungsgesetzes erfüllen.

Mit dem Krankenhauszukunftsfonds soll die Digitialisierung in Krankenhäusern gefördert werden und neben den Kernbereichen der Behandlung und Patientenkommunikation spielt die IT-Sicherheit eine wichtige Rolle.

Maßnahmen von Prävention über Detektion, Mitigation bis zu Awareness sind förderfähig – also die ganze Bandbreite von Netztsegmentierung und (Next-Generation-) Firewall, über Antimalware und IDS/IPS, Backupsysteme bis hin zu Schulungen. Wir können einen großen Anteil dieser Lösungen anbieten und unterstützen gerne von Förderantrag bis Umsetzung.

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